Pestizid-Anwendungsverbot auf städtischen Flächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen: im Zuge der
Haushaltsberatungen 2018 folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Löhne fasst erneut einen Beschluss für ein grundsätzliches
Pestizid-Anwendungsverbot auf städtischen Flächen.
Anders jedoch als damals soll der Punkt 2 aus dem Beschlussvorschlag
vollständig herausgenommen werden.
Ausnahmeregelungen für den Einsatz von Pestiziden/Glyphosat darf es nicht
mehr geben!

Zum Sachverhalt:
Auf Initiative von Ulrich Adler, damals noch unter dem Namen Bunte Liste,
diskutierte der Planungsausschuss am 18.05.1999 unter dem Betreff
„Wildkrautbeseitigung im Rahmen der Pflege und Unterhaltung städtischer
Liegenschaften“.
Der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag lautete:

  1. Das grundsätzliche Pestizid-Anwendungsverbot bleibt bestehen.
  2. Es ist ein Pflegeplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, welche Flächen nur
    mit unzumutbarem Aufwand gepflegt werden können. Über diese Flächen ist
    im Konsens mit den zuständigen Ämtern über den Pestizid-Einsatz neu zu
    entscheiden.
  3. Es ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und eine verwaltungsinterne
    Bewusstseinsbildung zu betreiben.
    Schon damals hieß es in der Schlussbemerkung der Beschlussvorlage aus dem
    Planungsausschuss vom 18.05.1999 u.a.:
    ….“In vielen Fällen gibt es überhaupt keinen vernünftigen Grund, Wildkräuter
    zu bekämpfen. Es ist zu hoffen, dass in einem gewiss noch langdauernden
    Prozess immer mehr Menschen auch die „Wilde Natur“ kennen und schätzen
    lernen. Auf diese Weise kann auch die Stadt Löhne dazu beitragen, dass das
    liebenswürdige Sprichwort „Unkraut vergeht nicht“ weiterhin seine Gültigkeit
    behält“.
    Wir bitten um Unterstützung unseres Antrages!

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 12.07.2023