Antrag Werbung zum Rückbau von Schottergärten
Antrag an den Rat im Zuge der Haushaltsdebatte 2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung:
Die Stadt Löhne wirbt für den Rückbau von Schottergärten in der Stadt Löhne.
Hilfreich wäre neben der Darstellung der ökologischen Sichtweise auch der Hinweis auf die Gesetzeslage aus der Landesbauordnung.
Auszug aus meiner Haushaltsrede zum Sachverhalt:
Wir Grünen haben lange dafür gekämpft, dass Schottergärten in Löhne keine Zukunft mehr haben sollen. Letztendlich hat sich unsere Beharrlichkeit dann ausgezahlt, der Rat hat sich im 2. Anlauf auf ein Verbot für Schottergärten im Löhner Stadtgebiet ausgesprochen.
Meine Partei wird gerne mit dem Wörtchen „Verbot“ in Zusammenhang gebracht. Doch vergessen Sie es…Wir müssen nichts verbieten, was schon lange zuvor verboten war.
Die Landesbauordnung gibt seit 2019 ein Begrünungsgebot vor. Und auch schon im Jahr 2000 galt dieses Gebot. In der Landesbauordnung steht: Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden.
Der Verband Wohneigentum NRW klärt auf. Dort heißt es:
„Ab 2024 kommt nun eine begriffliche Klarstellung in die Landesbauordnung“:
„Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Im Klartext: Schottergärten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar und will so letzte Zweifel aus dem Weg räumen. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten.“
Die Verpflichtung zum Rückbau von bestehenden Schottergärten werden wir allerdings nicht beantragen. Die Verantwortung zur Einhaltung von Regeln und Gesetzen obliegt ganz und gar den Betroffenen.
Wir erwarten jedoch, dass der §8 BauO NRW 2018 „Das Grundstück und seine Bebauung“ in zukünftigen Baugenehmigungen strikte Anwendung findet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Silke Glander-Wehmeier
-Fraktionsvorsitzende-