Antrag Verzicht auf 2%ige Steigerung der Aufwandsentschädigungen

Antrag an den Rat im Zuge der Haushaltsdebatte 2024

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag auf Verzicht der 2%igen Steigerung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*Innen für den Zeitraum der Haushaltssicherung, beginnend ab dem 01.10.2025.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 10 EntschVO NRW Regelmäßige Anpassung der Aufwandsentschädigungssätze erhöhen sich die Aufwandsentschädigungssätze für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*Innen nach den §§ 2 bis 4 und 5 Absatz 4, jährlich, beginnend ab dem 1. Januar 2025, um zwei Prozent.

Im vorläufigen Haushalt 2024 sind unter 54210001 - Aufwendungen für ehrenamtliche u. sonstige Tätigkeiten, 0111101000 - Politische Gremien, 380.000.-€ geplant.

Bei einer jährlichen 2%tigen Steigerung bedeutet das:

für 2025 (387.600,00 €)
für 2026 (395.352,00 €)
für 2027 ( 403.259,04 €)
für 2028 (411.324,18 €)
für 2029 (419.550,66 €)
für 2030 (427.941,67 €)
für 2031 (436.500,50 €)
für 2032 (445.230,51 €)
für 2033 (454.135,12 €)
für 2034 (463.217,82 €)

und somit eine Einsparung von Haushaltsmitteln in den nächsten 10 Jahren in Höhe von 83.217,82 €.

Meine Fraktion sieht eine derartige regelmäßige Anpassung der Aufwandsentschädigungen aufgrund des laufenden Haushaltssicherungskonzeptes als unangemessen an. Hier möchten wir als gewählte Vertreter*Innen der Löhner Bürger*innen mit gutem Beispiel voran gehen und die regelmäßige Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Dauer des Haushaltsicherungskonzeptes aussetzen.

Die Verwaltung möge bitte prüfen, inwieweit der Erlass einer Satzung rechtskonform ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Silke Glander-Wehmeier

-Fraktionsvorsitzende-





Dieser Artikel wurde aktualisiert am 01.03.2024