Antrag Kürzung der Fraktionszuwendungen um 50%

Antrag an den Rat im Zuge der Haushaltsdebatte 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt den Antrag auf Kürzung der Fraktionszuwendungen in Höhe von 50% für den Zeitraum der Haushaltssicherung.

Inwieweit der Rat eine Satzung zur Höhe der Fraktionszuwendungen erlassen kann, möge bitte von der Verwaltung geprüft werden.

 

Sachverhalt:

Neben den Geldleistungen, die einer Fraktion gewährt werden können, umfasst die Fraktionsfinanzierung auch geldwerte Leistungen, wie bspw. die Zurverfügungstellung von Literatur/Fachzeitschriften und die Nutzung von Sitzungsräumen.

Nach unserer Information steht die Entscheidung über die Höhe der zu gewährenden Fraktionszuwendungen im Ermessen des Stadtrates.

In Ausnahmefällen, z.B. Haushaltsnotlagen, kann von der festgelegten Höhe abgewichen werden.

Wir befinden uns für die nächsten 10 Jahre in der Haushaltssicherung und möchten anregen, soweit es gesetzlich zulässig ist, die Fraktionszuwendungen um 50% zu kürzen.

Die Ersparnis würde sich per anno auf 20.000 € belaufen, für den Zeitraum der Haushaltssicherung wäre somit eine Ersparnis von 200.000 € gewährleistet.

Neben der 10%igen Kürzung der Sach- und Dienstleistungen in den Fachämtern halten wir es für angemessen uns ebenfalls zu einer sparsamen Fraktionsführung zu bekennen. Sicherlich stellt diese Maßnahme auch eine gute Außenwirkung dar.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Silke Glander-Wehmeier

-Fraktionsvorsitzende-



Dieser Artikel wurde aktualisiert am 01.03.2024