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Antrag: Erstellung eines gesamtstädtischen Entsiegelungskonzeptes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt hiermit den Antrag zur Erstellung eines
gesamtstädtischen Entsiegelungskonzeptes gemäß dem KfW-Förderprogramm 444.

Mit dem Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden freiwillige Maßnahmen gefördert mit denen Grünflächen naturnah gestaltet und umgestaltet, Bäume gepflanzt, Naturoasen in innerörtlicher oder Ortsrandlage von Siedlungsgebieten geschaffen und Flächen entsiegelt sowie die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt. Gefördert werden Anschaffungen, Dienstleistungen Dritter sowie Planungsleistungen und Personalkosten.

Durch die Erstellung eines Entsiegelungskonzeptes sollen mögliche Potenzialflächen
priorisiert werden, Kosten und Vorschläge zur Finanzierung möglicher Maßnahmen
dargestellt werden, und die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen mit der Flächennutzung vereinbart werden. Die Erstellung des Grünflächenmanagements zusammen mit dem Entsiegelungskonzept wird entsprechende Daten über alle Grünflächen und deren Ausprägung und Zustand liefern und das spätere, geforderte Monitoring nach EU W-VO Art. 8 deutlich vereinfachen.

Hintergrund:

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (EU) 2024/1991, insbesondere Artikel 8, verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2030, sicherzustellen, dass kein Nettoverlust an städtischen Ökosystemen eintritt, um deren Biodiversität und Resilienz zu stärken. DieVerordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 setzt zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts. Durch sie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in allen Lebensräumen – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und
diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen.

(Quelle: Bundesamt für Naturschutz https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/wiederherstellungsverordnung-verordnung-eu-20241991-des-europaeischen)

Weitere Quelle:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dte-und-Gemeinden-gestalten/F%C3%B6rderprodukte/Nat%C3%BCrlicher-Klimaschutz-in-Kommunen-(444)/

Mit freundlichen Grüßen

gez. Patrick Sasse

-Fraktionsvorsitzender-

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 24.04.2026